Förderbedingungen in München
Integrationskurse: Deutsch- und Orientierungskurse
nach dem Zuwanderungsgesetz
Die Integrationskurse haben zum Ziel, den Kursteilnehmerinnen und -teilnehmern
ausreichende Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
zu vermitteln. Integrationskurse bestehen aus einem Basis- und einem
Aufbaudeutschkurs von derzeit 600 Unterrichtsstunden sowie einem Orientierungskurs
über Grundkenntnisse der Gesellschaftsordnung von derzeit 45 Unterrichtsstunden.
Integrationskurse kommen für folgende Personengruppen in Betracht:
1. Ausländerinnen und Ausländer, die nach dem 01.01.2005 eingereist
sind und
sich hier nicht nur vorübergehend sondern dauerhaft aufhalten, haben
einen Anspruch auf Integrationskurse.
2. Ausländerinnen und Ausländer, die vor dem 01.01.2005 eingereist
sind, können zur Teilnahme an einem Integrationskurs aufgefordert
werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind oder Arbeitslosengeld
II bzw. Sozialgeld beziehen.
3. Alle Ausländer/innen, die sich hier länger aufhalten
und keinen Anspruch auf Integrationskurse haben, können auf Antrag
zur Teilnahme an einem Integrationskurs zugelassen werden. Die Zulassung
erfolgt über das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge. Derzeit wird die Zulassung dieser Personengruppe
großzügig gehandhabt.
Die Antragsformulare sind über die Kursanbieter, über die Ausländerbehörde
oder über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhältlich.
Die Kursteilnehmer/innen tragen einen Teil der Kursgebühr; sie zahlen
1 € pro
Unterrichtsstunde.Auf Antrag ist unter bestimmten Voraussetzungen
eine Befreiung von diesem Eigenanteil möglich. Auskunft erteilt hier
das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge.
Aktuell werden Alphabetisierungskurse, Frauen-
bzw. Elternkurse, Jugendintegrati-onskurse, Intensivkurse sowie Förderkurse
angeboten.
Informationen zum Aufbau der Kurse sind unter www.integration-in-Deutschland.de (Bereich Akteure in der Integrationsarbeit, Integrationskurse, Pädagogisches)
zu finden.
Informationen zur Antragsstellung, Einschreibung, Kursauswahl etc.
sind bei den folgenden Behörden erhältlich:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Regionalstelle München
Boschetsrieder Straße 41, 81379 München
Tel.: 089/620 29 400, Fax: 089/62 02 93 99
www.bamf.de
Ausländerbehörde München
Kreisverwaltungsreferat
Ruppertstr. 19, 80466 München
Tel.: 089/233 960 10
www.muenchen.de/Rathaus
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