Deutsch lernen
Förderbedingungen
Integrationskurse nach Stadteilen


Förderbedingungen
in München


Integrationskurse: Deutsch- und Orientierungskurse
nach dem Zuwanderungsgesetz


Die Integrationskurse haben zum Ziel, den Kursteilnehmerinnen und -teilnehmern ausreichende Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung zu vermitteln. Integrationskurse bestehen aus einem Basis- und einem Aufbaudeutschkurs von derzeit 600 Unterrichtsstunden sowie einem Orientierungskurs über Grundkenntnisse der Gesellschaftsordnung von derzeit 45 Unterrichtsstunden.

Integrationskurse kommen für folgende Personengruppen in Betracht:


1. Ausländerinnen und Ausländer, die nach dem 01.01.2005 eingereist sind und sich hier nicht nur vorübergehend sondern dauerhaft aufhalten, haben einen Anspruch auf Integrationskurse.

2. Ausländerinnen und Ausländer, die vor dem 01.01.2005 eingereist sind, können zur Teilnahme an einem Integrationskurs aufgefordert werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind oder Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld beziehen.

3. Alle Ausländer/innen, die sich hier länger aufhalten und keinen Anspruch auf Integrationskurse haben, können auf Antrag zur Teilnahme an einem Integrationskurs zugelassen werden. Die Zulassung erfolgt über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Derzeit wird die Zulassung dieser Personengruppe großzügig gehandhabt.

Die Antragsformulare sind über die Kursanbieter, über die Ausländerbehörde oder über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhältlich. Die Kursteilnehmer/innen tragen einen Teil der Kursgebühr; sie zahlen 1 € pro Unterrichtsstunde.
Auf Antrag ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von diesem Eigenanteil möglich. Auskunft erteilt hier das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Aktuell werden Alphabetisierungskurse, Frauen- bzw. Elternkurse, Jugendintegrati-onskurse, Intensivkurse sowie Förderkurse angeboten. Informationen zum Aufbau der Kurse sind unter www.integration-in-Deutschland.de (Bereich Akteure in der Integrationsarbeit, Integrationskurse, Pädagogisches) zu finden.

Informationen zur Antragsstellung, Einschreibung, Kursauswahl etc. sind bei den folgenden Behörden erhältlich:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Regionalstelle München
Boschetsrieder Straße 41, 81379 München
Tel.: 089/620 29 400, Fax: 089/62 02 93 99
www.bamf.de

Ausländerbehörde München
Kreisverwaltungsreferat
Ruppertstr. 19, 80466 München
Tel.: 089/233 960 10
www.muenchen.de/Rathaus